Johann Friedrich Herzog zu Sachsen (-ssen) und Kurfürst an seinen Rat und Getreuen Anarg Herrn zu Wildenfels, Schönkirchen (Schonnkirchenn) und Ronneburg (-berg), Amtmann zu Altenburg (Alden-): sein Vetter Herzog Georg (Jorg) zu Sachsen hat ihm geschrieben, da Euphemia von Plaussig (Plausgk), Äbtissin des Klosters zu Weißenfels (Weissen-), wegen eines Erbfalls an ihn herangetreten ist; näheres ist dem beiliegenden Schreiben zu entnehmen. Der Kurfürst befiehlt Anarg, beide Seiten vor sich zu laden und zur Sache zu verhören. Wenn dabei nichts Gegenteiliges festgestellt wird, soll der von Liebenhain (Liben-) verpflichtet werden, die 400 Gulden zu entrichten und so die Äbtissin zufriedenzustellen. Ist deren Klage jedoch unbillig, sollen dies und die Bedenken des Amtmanns dem Kurfürsten berichtet werden, der daraufhin das Weitere veranlassen wird.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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