Erbschaftsstreit zwischen Maria Dorothea von Gemmingen, verwitwete von Oer, und ihrer Schwägerin Judith Isabella Quad von Landskron, geb. von Oer, um den Mönninghof oder Mönckinghof, Sattelhof und Erbbehandungsgut bzw. Behandigungsgut der Abtei Werden an der Ruhr, in der Provinz Overijssel (NL) in der Landschaft Twente und im Kirchspiel Oldenzaal (Oldensael) gelegen. Der Mönninghof war zunächst an Gerhard von Sasse ausgegeben worden, dann über dessen Tochter Katharina an Hermann von Coppel (Koppel) und über dessen Tochter an Burchard von Westerholt übertragen worden. Der letztere vererbte den Hof an seinen ältesten Sohn Hermann von Westerholt. Dessen überlebende Tochter und Erbin Anna von Westerholt, die trotz zweier Ehen 1658 kinderlos verstarb, übertrug den streitigen Hof mit allen Besitzrechten an ihren Verwandten Jost Wessel von Oer, einen Ururenkel des Burchard von Westerholt, der 1638 damit behandigt worden ist. Nach Jost Wessels kinderlosem Tod im Jahre 1643 erbte sein Bruder Burchard von Oer, der zweite Gatte der Appellantin den Mönninghof. Die Appellantin beansprucht das streitige Gut aufgrund des Ehevertrags von 1677, wonach sie, falls Burchard von Oer vor ihr sterben und ihre Ehe kinderlos bleiben sollte, es erhalten sollte. Sie sei ferner zur zweiten Hand damit behandigt worden. Als sie jedoch nach dem Tod ihres zweiten Gatten ihre Schwester mit dem Hof zur zweiten Hand behandigen lassen wollte, klagte Konrad Goswin von Westerholt, ebenfalls ein Ururenkel des Burchard von Westerholt, vor der 1. Instanz auf Bewahrung der Besitzrechte der Familie Westerholt am Mönninghof, der ein Fideikommißgut sei. Seine Ansprüche wurden jedoch mit Urteil vom 26. Feb. 1681 abgewiesen. Konrad Goswin von Westerholt appellierte davon an die 2. Instanz. Dort intervenierte die nunmehrige Appellatin und erhob ihrerseits als nächste Erbin „ab intestato“ des letzten Lehnsinhabers, des Burchard von Oer, Anspruch auf den Hof. Die 2. Instanz erkannte mit Urteil vom 23. April 1697 die Sukzessionsrechte der nunmehrigen Appellatin an.