Michael Döttinger von Ohmden, wegen zweier, vor drei Jahren begangener Einbruchdiebstähle zu Kirchheim gef., nachdem er sich in der Zwischenzeit auswärts aufgehalten hatte, nach längerer Haft unter der Bedingung, daß er die Atzung bezahlt und eine Verschreibung aufrichtet, wieder freigel., obwohl er nach strengem Recht hätte bestraft werden können, verpflichtet sich nach seiner Entlassung, seine Atzung zu bezahlen, künftig alle diebischen Handlungen zu unterlassen, sich wohl zu verhalten, und schwört U. Bei seinem ersten Einbruch, begangen vor drei Jahren am Kirchweihabend zu Jesingen im Haus des dortigen Schultheißen Jakob Peyhel, hatte er folgende Gegenstände gestohlen: in der Stube auf dem Lotterbett ein Kissen, einen Dukaten wert, ein Tischtuch und ein Paar neue, gedoppelte Schuhe, einen halben Taler wert, in der Küche ca. 2 Maß Salz, 1 1/2 Achtel "schen" [?], 1 Achtel Musmehl, im Kellerchen und in der Küche 18 Pfund Schmalz und zwei große Kuchen. Beim zweiten Diebstahl, begangen kurz nach dem ersten im Haus der Kinder des Hans Zimmerman zu Holzmaden, bestand die Beute aus einem Kissen, etwa 2 Simri Mehl aus dem Beutelfaß, ungefähr 3 Pfund Schmer und einem Pfund Lichter.