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Peter Veigelin von Holzgerlingen, gefangengesetzt wegen begangenen Blutfrevels, nicht gehaltener Treue und verbotenen Waffentragens, schwört Urfehde, nachdem ihm zwei Finger an der rechten Hand abgeschlagen wurden und verspricht, das Herzogtum zu verlassen; Beilage: s. 436a

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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