Ernst [I.] Herzog von Sachsen[-Gotha] (volle Titulatur) belehnt für sich selbst und seine nachkommenden Leibeslehenerben die Gebrüder Dietrich und Hans Wolf von Streitberg zu Burggrub und Greifenstein als hinterlassene Söhne des verstorbenen Julius von Streitberg und ihre als Leibeserben ehelich geborenen Söhne und Töchter mit einem Viertel des großen Zehnten zu Brunn (Brünn) auf dem Bamberger Gebirge mit allen Ehren, Würden, derzeitigem und künftigem Nutzen im Dorf und Feld und allen Zugehörungen als Erblehen. Den Zehntanteil hatte bisher ihr Vater Julius von Streitberg und vor ihm ihr Großvater Dietrich von Streitberg inne, der ihn von Susanne Wengin, der Ehefrau des Bürgers David Müller zu Bamberg, am 3. September 1609 (Donnerstags vor nativitatis Mariae) erblich gekauft hatte und nach einer freundbrüderlichen Erbsonderung nur noch durch Ernst [I.] Herzog zu Sachsen verliehen wird. Anstelle der Belehnten schwört ihr Bevollmächtigter Heinrich Gottlob von Seckendorf zu Obernzenn (Obernzenna) den Leheneid für das Erblehen. Die Belehnten und ihre Erben und Erbnehmer sollen den Zehntanteil zusammen mit der Mitbelehenschaft für das andere Viertel ihres Vetters Hans Wilhelm von Streitberg zu Strössendorf (Stresendorf) und Burggrub künftig als rechtes Erblehen haben, besitzen, genießen und gebrauchen, bei einem Lehenfall die rechte Folge tun und sich nach der Gewohnheit und dem Recht der Erblehen verhalten. Falls Herzog Ernst [I.] von Sachsen[-Gotha] ohne ehelich geborene männliche Leibeserben sterben sollte, sollen die beiden Zehntanteile zunächst an die ehelich geborenen männlichen Leibeserben seines Bruders Wilhelm Herzog von Sachsen[-Weimar] (volle Titulatur) fallen. Wenn auch dieser keine ehelich geborenen männlichen Leibeserben haben sollte, sollen die Zehntanteile an diejenigen in den kur- und fürstlichen Häusern Sachsen und Hessen fallen, die nach der Erbsonderung und Erbverbrüderung, sämtlicher kaiserlicher Belehnungen sowie aufgerichteter Verträge und hergebrachter Gewohnheiten in die Nachfolge des Landes kommen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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