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Lienhard Gall aus Neckarhausen, zu Nürtingen gef., weil er trotz mehrmaliger eidesstattlicher Versprechen seine Kinder zu Neckarhausen in Armut und Elend hatte sitzen lassen, jedoch auf Fürbitte des Bm. Zu Reutlingen und anderer wieder freigelassen mit der Auflage, entweder binnen Jahresfrist mit seinen Kindern Neckarhausen zu verlassen und für sie zu sorgen, oder bei der Herrschaft die Erlaubnis zu längerem Aufenthalt zu erwirken und sich künftig gemäß seiner Eide treu und gehorsam zu verhalten, gelobt unter Eid, diesen Begnadigungsartikeln nachzukommen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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