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Ludwig Heck aus Zainingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigel., schwört U., wobei er auch gelobt, gegen Berthold Renner aus Zainingen, der ihn ins Gefängnis gebracht hatte, nur auf dem Rechtsweg und vor den von der Obrigkeit bestimmten Gerichten vorzugehen, auch sonst nichts gegen Herrschaft und Land Württemberg zu unternehmen sowie Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Instanzen auszutragen. Er verspricht ferner, unverzüglich über den Neckar zu ziehen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr herüberzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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