Die Brüder Heinrich und Adolf von Nesselrode zu Herten, Herren zum Ehrenstein (Stein) und Rode (Raedt), bekunden, dass Sophia geb. von Nesselrode, Witwe [des Franz] von Loe, Frau zu Wissen, und ihr Sohn Bertram von Loe für sich und auch neben und mit Arnold von Wachtendonk zu Germenseel (Garmensael) und Hüllhausen (Huelhaußen), fürstlich-klevischer Rat, Marschall und Droste zu Kranenburg, Wilhelm Quaedt, Freiherr zu Reckum (Reckhum) und Drost zu Ringenberg, Everhard von Schuppelnberg, Burggraf, alle verordnete testamentarische Vormünder der namentlich nicht genannten unmündigen Kinder des verstorbenen Matthias von Loe in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Mutter [Sophia], Bruder [Bertram und seine hier nicht namentlich genannten Schwestern], Schwager [Wachtendonk und Quad] und Junker [Schuplenberg?], ihnen (Heinrich und Adolf) erblich das Haus und die Herrschaft Ehrenstein verkauft haben. Sie haben den Brüdern darüber auch einen besiegelten Brief gegeben, der von unterschiedlichen Land- und Lehnsherren bestätigt worden sei. Die beiden genannten Herren scheinen ein Inventarium über alle die Originalbriefe, Siegel und Heberegister erstellt zu haben. Den Erhalt [!?] des nicht genannte (alten) Kaufpreises habe man den Käufern quittiert. Nach Erlassung alter Anforderungen [der Käufer] gibt es nun eine neue Quittung über den Kaufpreis von 28.170 [!] Reichstalern. Dazu bekommen die Käufer (von Jnnen ahn uns bracht) noch 2.000 Gold[gulden?] [erlassen], und dazu hat man ihnen noch 2.000 Reichstaler zukommen lassen. Wenn die Hälfte des Kaufschillings zu behuf der unmündigen Kinder in Wesel oder einem anderen gleich weiten Ort erlegt ist, sollen auch die 2.000 Gold[gulden] und die 2.000 Reichstaler abgezogen werden. Nun sind nur noch zu zahlen 9.903 Reichstaler und 12 Kölner Albus, die sie gedachtem Bertram von Loe für die Pflegekinder erlegen sollen. Die 9.903 Reichstaler und 12 Albus und dann (?) die andere Hälfte, nämlich die übrigen 14.085 Reichstaler, wollen sie auf einen Schlag an Martini [November 11] 1582 in Münster oder einem anderen nicht weiter entfernteren Ort bezahlen, ohne Aufrechnung einer Pension. Sie bekommen eine Vergünstigung von 6 % auf die bereits bezahlte Summe. (Oder sie bezahlen in Raten:) Ein Abschlag (im Sinne von Anzahlung) von 5 oder 6.000 Reichstalern genannt, (auf Wunsch der Verkäufer) nach schriftlicher Ankündigung am Hause Herten (sieben Monate zuvor). Die Verkäufer bekommen (bei Ratenzahlung) jedes Jahr Pensionen und aufgelaufenem Schaden in einer Summe bezahlt. Die Käufer müssen Raten von mindestens 1.000 Reichstaler bezahlen (incl. Zinsen). Die Käufer leisten einen leiblichen Eid und (setzen ihr Erbe als Unterpfand), nämlich die Häuser Herten und Rheinberg und alle andere bewegliche und unbewegliche Habe. ... Ankündigung der adeligen Siegel der beiden Brüder und ihrer eigenhändigen Unterschriften (die fehlen). Gegeben ihm Jahr Tausent Vunffhundert, Ein, vnd achtzigh, den Vunffzehenden tagh, dero Monaets Augusti 1581 August 15

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...