1315 Mai 10 / Edelherr Simon [I.] zur Lippe bestätigt mit Zustimmung seiner Gemahlin Alheidis und seiner Erben die von seinen Vorfahren den Bürgern seiner Neustadt Lemgo verliehenen Freiheiten und Gnaden. Sie haben das Recht, die Altstadt und ihren Markt unbehindert zu betreten und zu Verkauf, Kauf und andern Geschäften jederzeit zu besuchen, ohne Zwang durch Recht und gewohnheit, irgendeines Amtes, eienr Genossenschaft oder Vereinigung. Sie sollen dort alle Waren verkaufen, sofern diese seinen geschworenen Ratsherren verkäuflich und zum Verauf geeignet erscheinen. Über die Zulassung entscheiden die Ratsherren in letzter Instanz.