Die Brüder Heinrich, Otto, Konrad (Cuncze) und Hans Ziege (Zcege) bekennen für sich und für ihre Erben, dass ihnen der Propst Rüdiger des Klosters Beuditz (dez goczhus czu Buticz) gegen einen jährlich zu Martini zu entrichtenden Zins von einem Schock Groschen zwei Hufen und eine Wiese mit allem Zubehör (und dy gute, dy da czu gehoren) überlassen hat. Falls die Aussteller den Zins auch nach dreimaliger Mahnung (wen wir drystunt gemanit wurdin) nicht am festgesetzten Termin zahlen, haben sie den dem Kloster dadurch bei Juden oder Christen entstehenden Schaden zu tragen und vor dem nächsten Zinstermin zu ersetzen. Andernfalls fallen die oben genannten Güter an das Kloster zurück. Die Aussteller bekennen weiter, dass sie kein Anrecht mehr auf die Güter haben, wenn sie die Zinse nicht mehr zahlen wollen. - Siegel von Heinrich und Otto Ziege angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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