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Bestätigung der städt. Privilegien durch Herzog Wilhelm von Berg
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Rathausarchiv >> Urkunden Mittelalter und Frühe Neuzeit
1384 April 4
Regest: Herzog Wilhelm von Jülich-Berg (etc.) und seine Gemahlin Anna von Bayern bekennen, dass sie ihrer Stadt Düsseldorf und ihren Bürgern alle ihnen von ihren Vorfahren verliehenen Rechte, Freiheiten und Privilegien bestätigen. Wer dagegen verstößt soll dem Herzog 100 und der Stadt 50 Gulden zahlen. Ferner verleihen sie allen Grundbesitzern in den Honschaften Golzheim, Derendorf und Bilk, die zwischen der Kirche und der Stadt liegen, die gleichen Freiheiten, wenn sie sich in der "Neustadt" ansiedeln. "De mandato d. ducis. Jo. de Arwilre"
Original. Pergament, Siegel fehlen.
45 x 29 cm.
Urkunden
Literaturangabe: Lau, Friedrich: Geschichte der Stadt Düsseldorf, Band 1 Abt. 2: Urkunden und Akten; Düsseldorf 1921, Nr. 67
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.