Kaiser Joseph II. bekundet, dass er Wilhelm Heinrich von Gemmingen zu Widdern, der nach dem Tod seines Vaters Reinhard Dietrich von 1778 bis dato der Vormundschaft Ludwig von Berlichingens zu Rossach unterstand und inzwischen mit Billigung der Mutter und der nächsten Verwandten eine vorteilhafte Heirat eingegangen ist, obwohl dieser erst nächstens das zweyundzwanzigste Jahr seines Alters vollenden wird, zu Selbstadministrirung seiner Güter die Volljährigkeit (venia aetatis) zuerkannt hat.