Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Erben des Schwarz- und Schönfärbers und Ulmer Bürgers Kaspar Wiedemann erschienen. Es handelt sich dabei um Dr. Heinrich Daniel Enckelmann und seine Ehefrau Anna Maria geborene Wiedemann sowie den Schuhmacher Johann Friedrich Kostenbader als Beistand der Ehefrau, dann die Witwe des Schön- und Schwarzfärbers Georg Ludwig Wiedemann Margarete geborene Gutherr sowie der Schwarz- und Schönfärber Eustachius Reuchle und der bereits erwähnte Johann Friedrich Kostenbader als ihre Pfleger und schließlich die beiden noch ledigen Schwestern Rosina und Ursula Wiedemann und ihre Pfleger Eustachius Reuchle und Konrad Wagner. Sie haben erklärt, dass ihnen zwei Häuser und Hofstätten mit Garten und Hof in Ulm unterhalb des Neutors [abgegangen, östlich Olgastraße 80] vor der Herberge Zum Goldenen Stern [abgegangene Wirtschaft, Bereich Sterngasse 9] zwischen dem Bortenmacher Johann Martin Leibheimer und dem Zuckerbäcker Irenäus Nusser gehören [Lit. B Nr. 221 = Sterngasse12]. Da sie diese nicht länger behalten wollten, haben sie sie dem Schwarz- und Schönfärber Gottfried Gerlach verkauft. Der Besitz ist dem bürgerlichen Almosenkasten, dem Heiliggeistspital [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], dem städtischen Stadelhof [abgegangen, Bereich Große Blau, Schweinmarkt, Hämpfergasse, Schwilmengasse, Gerbergasse und Fischergasse, genaue Ausdehnung unbekannt] und der Pfarrkirchenbaupflege zinspflichtig. Außerdem ist er als Pfand für verschiedene Darlehen eingetragen. Der Käufer hat die Entrichtung der Zinsen und die Rückzahlung der Darlehen in Höhe von insgesamt 650 Gulden übernommen und ihnen noch zusätzlich 585 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Nun hat er um die Beurkundung des Verkaufs gebeten. Dies ist ihnen aber nicht möglich, da ihre Pfleglinge teilweise noch minderjährig sind. Daher haben sie den Rat um Hilfe gebeten. Der Rat erklärt nach Untersuchung der Angelegenheit, dass der Verkauf gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts zum Verkaufswert der Anwesen erfolgt ist und der Erlös zum Nutzen der Pfleglinge und Verkäufer verwendet wurde. Daher kann er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.