Elisabeth Meindlein von Winzer, Witwe des Hans Meindlein, bekundet, dass Abt Hartung von St. Emmeram ihr die Weinzierlrechte auf dem Weingarten in Oberwinzer (Winzer), genannt Redorffer, zwischen Ulrich Leutel und des Behaim Redorffern nach ihrer und ihrer Freunde Bitte auf Lebenszeit gegen die damit verbundenen Dienste verliehen hat. Die Verleihung soll dem Spruch des verstorbenen Herweig (Herwerch) von Au, Richter von Stadtamhof, unschädlich sein. S: Michael Walrab von Harlanden

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...