Erlaubnisurkunde des Abt Jodocus [II. Necker] von Salem als Generalkommissar des Generalkapitels von Citeaux betr. den Verkauf des bebenhausischen Zehnten zu Bönnigheim (Binikein) - nämlich des 6. Teils am großen Frucht- und Weinzehnten und des 3. Teils am Kleinzehnten -, welchen Abt Johann [von Fridingen] und der Konvent zu Bebenhausen, weil er ihnen zu entfernt gelegen, mit Erlaubnis des Generalkapitels zu Citeaux und des Papsts Hadrian VI. um 1.500 Gulden an den Augsburger Kanoniker Dr. Wendelin Schwycker vorgenommen, damit dieser aus demselben eine beständige Kaplanei zu Gemmrigheim (Gemerkein, Gemmrichsheim) oder sonst in der Speyerer Diözese errichte, das Kloster aber mit der Kaufsumme andere Güter erwerben könne.