Herzog Friedrich [I.] von Württemberg belehnt seinen Rat Wolf Wilhelm von Knöringen und seine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm absteigender Linie mit dem Gut Weiltingen und allen Ein- und Zugehörungen, nachdem er es dem Aussteller zu Lehen aufgetragen hatte. Wenn keine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm mehr vorhanden sind, soll das Lehen an den Aussteller, seine Erben und Nachkommen zurückfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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