Gütlicher Vertrag zwischen der Herrschaft Württemberg einerseits und Wolf Rauh von Winnenden sowie Sebastian (Bastian) von Lier als Inhaber Hohensteins andererseits wegen der Obrigkeit daselbst, dass alle Malefitz und hohe Obrigkeit Württemberg allein gehören und die peinlichen Sachen zu Kirchheim a/N. gerechtfertigt sollen werden, aber die Frevel, die der Niederen Obrigkeit angehören, sollen dem Rauhen und dem von Lier zugehörig sein, item sie sollen keinen Juden und keine Jüdin (ohne Erlaubnis) zu Hohenstein enthalten.