Mechthild Rindermann und ihre Schwester Anne Vilzing, beide B. zu Reutlingen, vergleichen sich mit Gf. Eberhard (II.) wegen des Erbes ihres + Vetters Gerung des Färbers, das an diesen von seiner Ehefrau Guta von Echterdingen und Friedrich von Echterdingen, seinem Schwager, gefallen war. Die Aussteller verzichten auf das Erbe, ausgenommen den Hof zu Plattenhardt gen. Ämlinshof, während die Herrschaft die erhobenen Ansprüche mit einem Schuldbrief über 200 lb h ableistet.