Nachdem Hans Weidner, ihr verstorbener "hauswirt vnd vorfar", von Konrad Weinmar und Michel Burkhart, Bürgern zu Schwäbisch Hall und Vormündern der Witwe und nachgelassenen Kinder des Seitz Seger zu Westheim, ein in dem dortigen Ebertal gelegenes und nach Anstößern näher bezeichnetes halbes Tagwerk Wiese samt Zubehör gekauft hatte, verschreiben die Eheleute Jörg Bolz und Veronika Bechstein (Wohnort?) genannten Vormündern aus dieser Wiese drei Heller jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds, fällig jeweils auf Martini, und für alle denkbaren Fälle von Besitzwechseln Laudemien in Höhe von einer Maß Wein. Die Aussteller versprechen auch namens ihrer Erben stets pünktliche Gültzahlung sowie ggf. ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung und räumen den Vormündern, deren Mündeln und Erben für den Fall der Säumigkeit oder Unterlassung Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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