Ausführung eines in einem Erbschaftsstreit ergangenen Urteils des freiherrlichen Gerichts zu Westerholt von 1721, das nach der 1714 von dem kurköln. Capitain-Lieutenant Gregorius Schultes, dem Vater der Klägerin, eingeleiteten Klage gegen Johanna Christina Luer, die Witwe des Hermann Bockelkamp, und ihre Erben zu Westerholt ergangen war. Als eine Immission in die Bockelkampischen Güter wegen eines Richters zu Recklinghausen keinen Erfolg hatte, erwirkte die Klägerin 1725 ein Mandat des Erzbischofs von Köln. Nachdem die Parteien im Rahmen dieses Verfahrens ihre Berichte vorgelegt hatten, verwies dieser den Fall an den Hofrat zu Bonn. Da auch dort nichts unternommen wurde, wandte sich die Klägerin an das RKG. Johanna Christina Luer interveniert 1732 wegen bereits erfolgter Zahlungen. Ein RKG-Urteil von 1743 verlangt von dem Hofrat zu Bonn die Ausführung des zuvor ergangenen Bescheides unter Abzug bisher empfangener Zahlungen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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