Jo[b]st Markgraf und Herr zu Mähren begnadet einen Rat der Stadt Nürnberg wie auch alle Bürger, Kaufleute und andere allda, dass diese mit ihrem Leib, Gut und Kaufmannschaft durch seine Lande, Herrschaft und Gebiet, zu Wasser und zu Lande, aller Orten sicher und ungeirret reisen und handeln mögen, auch falls sich Krieg derorts erheben sollte, dessen nicht zu entgelten haben sollen oder einer für den anderen Pfand nicht seien solle.