Heinrich Lucke, Kantor ('sengir') zu Weilburg, bekundet, daß er heute, 'an s(en)te Elyzabet dage', mit seinem Gevatter Gottfried Mor von Leun ('Lunen') in seiner Stube zu Weilburg in Gegenwart von Herrn Heinrich von Dillhausen und Kraft ('Crayff') Krug von Cleen über ihre gegenseitige Schuld von Wein oder von Korn, Weizen und Hafer zu Löhnberg ('Lonburg'), sei es vom Geld der Hylle von Selbenhausen ('Schelmenhus(en)'), sei es von dem Geld, das jener ihm schuldig war, abgerechnet hat. Jener Gottfried, dessen Frau Geczel und deren Erben bleiben ihm 50 Gulden schuldig und sollen ihm in Abschlag dessen jährlich 4 Gulden zahlen. Sie setzen ihm dafür ihren Hifthornriemen ('yren hornfessil') zu Unterpfand. Ist die Schuld abgezahlt, so soll er jenem Gottfried das Unterpfand und die Urkunde über die Schuld und derselbe ihm diese Urkunde wiedergeben. Etwaige Urkunden über alte Schuld sollen kraftlos sein. - Siegel des Herrn Friedrich Lucke, Pfarrers zu Weilburg, Bruders des Ausstellers, des Herrn Heinrich von Dillhausen und Kraft Krug von Cleen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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