Gallus Zimmermann von Gannertshofen ("Ganhertzhofen") [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Ratsherren Bartholomäus Rehm und Ludwig Widenmann, derzeit Pfleger des Spitals der Sondersiechen in Ulm [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40], ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen, das zuvor sein Vater Matthias ("Theys") Zimmermann bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gut nicht zu teilen, es in gutem Kulturzustand zu halten und davon dem Spital jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 1 Viertel Öl, 10 Schilling Heller Heugeld, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können das Erbrecht an dem Gut verpfänden oder verkaufen. Bei Besitzerwechseln hat der Abziehende dem Spital eine Weglöse in Höhe von 2 rheinischen Gulden zu bezahlen und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe.