Hans Helber d.J. und Hans Dirr, beide aus Haiterbach, wegen Annahme von Kriegsdiensten beim Markgrafen Albrecht [wohl zu Brandenburg] zu Nagold gef., jedoch auf ihre Bitten wieder freigelassen, geloben unter Eid, fortan ihr Leben lang keinen fremden Herren, wer sie auch seine, ohne Vorwissen und Erlauben ihrer Landesherrschaft zuzuziehen, und schwören U.