Johann Wildgraf zu Dhaun, Unterlandvogt im Elsass, unterrichtet Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz auf dessen Ersuchen über die Besitz- und Rechtsverhältnisse zu Bischweiler. Das Dorf hatte ursprünglich Götz von Adelsheim, Ritter, innegehabt und zu Händen des Pfalzgrafen gestellt, der es als sein Eigengut an die Herren von Neipperg ausgegeben hat. Diese haben Bischweiler lange Zeit als Lehen genossen, bevor der verstorbene Reinhard von Neipperg es an den verstorbenen Wendel von Eschenau (Eschnauwe) verkauft hat. Reinhard von Neipperg hat dabei zugesagt, dem Pfalzgrafen gleichwertiges Eigengut zu Lehen aufzutragen. Wendel von Eschenau blieb bis zu seinem Tode Besitzer von Bischweiler, danach ist es an seine Söhne Ludwig und Kraft von Eschenau gefallen. Die Neipperg und Eschenau haben Bischweiler über etliche Jahre nicht als rechtmäßiges Lehen vom Pfalzgrafen empfangen. Als unempfangenes Lehen hat der Pfalzgraf Bischweiler folglich an Götz von Adelsheim ausgegeben, als dieser Landvogt war, bis der Fürst es wieder gegen eine Summe Geld an sich genommen hat. Seither hat der Zinsmeister Emmerich [Ritter] das Dorf für den Pfalzgrafen verwaltet und jährliche Rechnungen erstellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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