Adam Hertzog, B. zu Weinsberg, daselbst gef. und von Stoffel Binder, Keller zu Weinsberg, peinlich beklagt, weil er in seinem Haus den Adam Frantz in Anwesenheit anderer geladener Gäste mit einem Brotmesser verwundet hatte und aus Furcht vor der Turmstrafe über die Stadtmauer geflohen war, deshalb auch dazu verurteilt, daß ihm die zwei Finger der rechten Hand abgehauen werden und er das Land Württemberg bei Todesstrafe nicht verlassen solle, jedoch statt des strengen Rechts auf Fürbitten zur Zahlung aller Kosten und einer Geldstrafe von 50 fl begnadigt, schwört U. und gelobt, Leibeigene und Verwandte seines Landesherrn bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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