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Gregorius Overham, des etc. Stifts u. Klosters S. Ludgeri vor Helmstedt Propst, u. gesammter Convent, bekennen, daß Sie Herrn Jobst Heinrich Wittschife, der Stadt Helmstedt Musicus Instrumentalis, wegen zweier Morgen Landes im Wurmstedter Felde hinter S. Annen, nebst 1 1/2 Schwad Grases in der Roden-Wiese, (welche derselbe mit Ihrer Genehmigung von Hans Jürgen Schrader u. Henning Schrader, denen sie wiederum von ihrem Stiefvater Hans Lesze übertragen worden, für 30 Reichstaler gekauft hatte), als Erbenzinsmann unter der Bestimmung annehmen wollen, daß er u. seine Erben Ihnen jährlich zu Michaelis ein großes Vierfass Roggen, ein desgl. Weizen u. 3 Pfennig als Recognitionszins zahlen, den Acker in gutem Bau u. Besserung halten, denselben ohne Ihre Genehmigung in keiner Weise veräußern, u. bei jedem Todesfalle, sowohl auf Seiten des Propstes, als des Erbenzinsmannes, den Erbenzinsbrief erneuern lassen: alles bei Vermeidung des Verlustes des Erbenzinsguts. - So geschehen und geben im Jahr Christi 1684 den 23 Monats Tag Decembris - (Mit des Klosters angehängtem Siegel und der Unterschrift des Propstes.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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