Gregorius Overham, des etc. Stifts u. Klosters S. Ludgeri vor
Helmstedt Propst, u. gesammter Convent, bekennen, daß Sie Herrn Jobst
Heinrich Wittschife, der Stadt Helmstedt Musicus Instrumentalis, wegen
zweier Morgen Landes im Wurmstedter Felde hinter S. Annen, nebst 1 1/2
Schwad Grases in der Roden-Wiese, (welche derselbe mit Ihrer Genehmigung von
Hans Jürgen Schrader u. Henning Schrader, denen sie wiederum von ihrem
Stiefvater Hans Lesze übertragen worden, für 30 Reichstaler gekauft hatte),
als Erbenzinsmann unter der Bestimmung annehmen wollen, daß er u. seine
Erben Ihnen jährlich zu Michaelis ein großes Vierfass Roggen, ein desgl.
Weizen u. 3 Pfennig als Recognitionszins zahlen, den Acker in gutem Bau u.
Besserung halten, denselben ohne Ihre Genehmigung in keiner Weise veräußern,
u. bei jedem Todesfalle, sowohl auf Seiten des Propstes, als des
Erbenzinsmannes, den Erbenzinsbrief erneuern lassen: alles bei Vermeidung
des Verlustes des Erbenzinsguts. - So geschehen und geben im Jahr Christi
1684 den 23 Monats Tag Decembris - (Mit des Klosters angehängtem Siegel und
der Unterschrift des Propstes.)