Balthasar Geiß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Niklaus Reinhard und seiner Ehefrau Margarethe über 10 Gulden gegenüber Johann Knopf und Wolfgang Neblich, Vikaren am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer und Pfründnern des dortigen St. Germans-Altars.