Werden.-Zwischen Abt Ferdinand und Lothar Stephan Freiherrn von Quadt zu Wickrath, Erbhofmeister des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen, ist vertraglich vereinbart worden, daß der Freiherr den von seinen Eltern ererbten Anteil, nämlich die Halbscheid der Quadtschen Schuldforderungen gegen die von Schüren bzw. die Halbscheid der deswegen durch Immission eingenommenen Schürenschen Güter dem Abt für 9000 Reichstaler zediert; die andere Halbscheid hat die Abtei bereits am 10. November 1663 übernommen (Nr. 3125). - Or., Papier, Siegel des Abts unter Papierdecke, Petschaften des Verkäufers und seines Rentmeisters Hermann van Trist, Unterschriften der 3 Genannten