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Jörg Schreyer aus Neckarhausen, auf eigenes Ansuchen dazu begnadigt, mit seiner Familie außer Landes ziehen zu dürfen, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Wege Württemberg zu verlassen und über den Rhein zu gehen, auch nie wieder zurückzukehren, und erneuert seine früheres U.-Versprechen. Schreyer war vor einiger Zeit wegen etlicher Verfehlungen zu Nürtingen gef. gewesen, sodann auf eine U.-Verschreibung mit der Auflage entlassen worden, im Zehnt zu Neckarhausen zu bleiben (1). Er hatte jedoch mit der Begründung, dass der Bann in den Zehnt ihn verderben müsste und ihn außerstande setze, Weib und Kinder zu ernähren, um die Gnade nachgesucht, aus dem Lande auswandern zu dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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