Klage des Hunsdiecker und Generalia contra Hatzfeldt wegen des gewerkschaftlichen Vormutungsrechts im sogenannten weisweilerschen Anteil an der Wissener Hütte und der Wingertshardt, wegen Überlassung des Brauneisensteinganges bei Pracht (Nimrod (?)), wegen Zahlung des Bergrichtergehalts, so wie eines Konsens für die Waschplätze