Christoph von Degenfeld erteilt einen Revers betr. 2 von ihm gekaufte Häuser an und auf der Stadtmauer sowie einen Garten zwischen Schlossgarten und oberen Tor zu Göppingen, die in Obrigkeit und Herrlichkeit der Herrschaft und der Stadt gegenüber steuerpflichtig, wie andere Häuser, bleiben sollen.