Urteil des Gerichts zu Großweier für Philipp von Seldeneck wider den unterdessen flüchtig gewordenen Wirt und Marktknecht Wendel Burkart wegen Weinverweigerung, Beschimpfung des Gerichts, unredlicher Verschweigung eines Marktfrevels, unerlaubter Anforderung von Wacht- und Banngeld an des Markgrafen, des Junkers und anderer Edelleute Leibeigene, Weinverwässerung usw.