Nr. 17, S. 50: Albrecht Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg vergleicht Graf Ulrich zu Württemberg einerseits und Graf Ulrich den Älteren zu Helfenstein andererseits in ihren Streitigkeiten dahin, dass letzterer sein Drittel an Wiesensteig unentgeltlich zurückerhalten und an den übrigen zwei Dritteln sowie an Schloss Hiltenburg ein Losungsrecht um 20.000 rheinische Gulden haben und gegen ein jährliches Dienstgeld von 150 Gulden in die Dienste des Grafen Ulrich von Württemberg treten soll.