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Lienhard Seytz aus Holzheim, wegen des an Hans Erhard aus Süßen zu Ebersbach begangenen Totschlags zu Vaihingen gef. und strenger Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch aus Anlaß des Regierungsantritts von Herzog Christoph, auch auf Fürsprache von Königin Maria von Ungarn u.a. Herrschaften sowie auf Fürbitten seiner Freundschaft begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, außer der Atzung und den aufgelaufenen Kosten der Herrschaft Württemberg 100 fl Abtrag zu bezahlen, die eine Hälfte in bar, die andere übers Jahr, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen und sich gegenüber allen, die wegen seiner Straftat Forderungen an ihn haben, rechtlich zu verantworten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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