Der Ulmer Bürger Konrad Karg hat sein Haus bei der Dreikönigskapelle in Ulm [abgegangen, Frauenstraße 30] auf die Mauer des Gartens des Sammlungskloster ("der frowen in der samnung") [abgegangen, Bereich Frauenstraße 22-26], an den das Haus stößt, gebaut und gesetzt. Deshalb schließt er nun eine gütliche Übereinkunft mit dem Kloster. Die Mauer soll künftig ihm und dem Kloster gemeinsam gehören. Er und seine Erben können nach Belieben auf die Mauer bauen, dürfen aber keinerlei Fenster zum Kloster und dessen Garten hin in die Mauer brechen. Auch darf er die Traufe seines Hauses nicht in den Garten des Sammlungsklosters leiten. Die Frauen im Sammlungskloster dürfen an der Mauer nach Belieben bauen, in sie Löcher brechen sowie entlang der Mauer aufschütten und lagern, sofern dies ohne Schaden für das Haus des Konrad Karg erfolgt.