Eberhard und Gerhard von Gemmingen (Gemyngen), Gebrüder, bekunden, dass sie von Herrn Albrecht von Hohenlohe (Hohenloch) dessen Anteil an Schloss Neudeck (Neideck, Nydeck) mit allen Rechten, Gütern, Gülten, Leuten und Zugehörungen entsprechend dem darüber ausgestellten Kaufbrief um 1400 Rheinische Gulden gekauft haben, und räumen dem Verkäufer und seinen Erben ein ewiges Wiederlösungsrecht um die gleiche Summe ein. Der Wiederkauf kann jederzeit geschehen, die Bezahlung soll in der Stadt Heilbronn (Heylbrunnen) "vor dem wechsel" erfolgen. Gegebenenfalls ist Neudeck samt dem Kaufbrief unverzüglich zurückzugeben und die zugehörigen Leute und Güter sind ledig und los zu sagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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