Anspruch auf Belehnung mit Lülsdorf. Vgl. RKG 4028 (N 165/533). Der Beklagte bezeichnet Lülsdorf als „Kammergut“, die Belehnung Holzappels als null und nichtig und will das Lehen unter Berufung auf eine Entscheidung von Kaiser Ferdinand III. und verschiedene Privilegien wieder einziehen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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