Vor Ludwig Franz Houben, Notar zu Moers, erklären Johann Rheinen und Gertrud Johnen, Ehe- und Ackersleute zu Homberg, dass ihr Vater bzw. Schwiegervater Diederich Rheinen, früher Ackerer, jetzt ohne Stand ebenda, der Pastoratkasse der evangelischen Gemeinde zu Homberg gemäß einer am 26. November 1849 vor dem unterschriebenen Notar errichteten Obligation [vgl. RW 1282 Nr. 17] ein Darlehen von 300 Talern Preußisch Kurant schulde. Durch den am 19. März 1856 vor demselben Notar errichteten Übergabeakt [vgl. RW 1282 Nr. 24] habe er, Johann Rheinen, von seinem Vater die zur Sicherheit dieser Summe hypothekarisch verpfändeten Immobilien mit den übrigen elterlichen Grundstücken und damit gleichzeitig auch die Forderung der Pastoratkasse übernommen. Die vorgenannten Eheleute bekennen daher nun, als Besitznachfolger ihres Vaters bzw. Schwiegervaters der Pastoratkasse der evangelischen Gemeinde zu Homberg die 300 Taler laut Obligation zu schulden, dieses Darlehen, wie darin vereinbart, zu verzinsen und abzutragen und bewilligen, diese Obligation gegen sie auf die darin zum Unterpfand gestellten Immobilien im Krefelder Hypothekenbuch auf ihre Kosten eintragen zu lassen. Für die Gläubigerin war Wilhelm Bird, Kaufmann zu Homberg, als zeitiger Kirchmeister der evangelischen Kirche ebenda bei dieser Verhandlung zugegen und stimmte zu. - So geschehen ... in der Amtsstube des ... Notars in Gegenwart der zu Moers wohnenden Zeugen Franz Claesges, ohne Geschäft, und Johann Kaal, Kleidermacher, ...