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Enderis Bentz von Hausen im Zabergäu, der sich einem Burnschen-Aufruhr wider seinen Herrn, den König von Ungarn und Böhmen, angeschlossen und deshalb im Anschluss das Land widerrechtlich verlassen hatte, wird nun nach dreijähriger Abwesenheit, während welcher der König die Nutznießung seiner Güter nach der Landesordnung beanspruchte, auf sein Wohlverhalten als Untertan wieder angenommen, nachdem er zuvor noch in einer gütlichen Verhandlung sich mit dem Pfarrer zu Hausen, bei dessen Verletzung er auch dabei gewesen war, vertragen hat, schwört Urfehde und verspricht, sich in Zukunft als getreuer und gehorsamer Untertan zu halten, sich keiner Empörung anhängig zu machen und, sollte er von irgendeinem Vorhaben wider den König oder dessen Zugehörige etwas in Erfahrung bringen, dies sofort seiner Obrigkeit zu melden, ferner seine Atzung zu bezahlen und sich nur der Partei und dem Anhange seiner Obrigkeit anzuschließen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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