Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der von den Räten und Statthaltern der Markgrafen Albrecht und Georg Friedrich von Brandenburg durch ihren Anwalt Mauritius Breunlin eingelegten Appellation gegen ein Urteil des kaiserlichen Kammergerichtes zu Gunsten Konrad Neuners auf Antrag von dessen Vertreter, Dr. Johann Deschler zu Recht, dass diese Appellation beim Kammergericht nicht angenommen und die Markgrafen zum Ersatz der Gerichtskosten verpflichtet sein sollen.