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Herzog Ulrichs (von Württemberg) Begnadigung des Klosters Maulbronn, dass es bis auf dessen Widerabkunden keinen Zoll in dem Fürstentum Württemberg (Wirtemberg) entrichten dürfe.
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Herzog Ulrichs (von Württemberg) Begnadigung des Klosters Maulbronn, dass es bis auf dessen Widerabkunden keinen Zoll in dem Fürstentum Württemberg (Wirtemberg) entrichten dürfe.