Hans Herreman, sesshaft zu Tischardt, zu Nürtingen gef., weil er zusammen mit einem andern im Kirchheimer Forst und Wildbann ein Wild erlegt und Waidwerk getrieben hatte, wie er bei seiner peinlichen Befragung zugegeben hat, jedoch aus fürstlicher Barmherzigkeit begnadigt und freigelassen mit der Strafe, sich das rechte Auge ausstechen zu lassen, künftig keinerlei Waidwerk zu treiben, vielmehr, sobald er von verbotenem Waidwerk erführe, dies sofort der Obrigkeit anzuzeigen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, keine Wehr und Waffen außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, den Fachgulden und eine Geldstrafe (Poenfall) von 100 fl zu bezahlen, 50 fl auf nächstes Pfingstfest, die restlichen 50 fl auf Pfingsten über ein Jahr, nimmt diese Begnadigung an und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall Herreman diese U. übertrete oder ihm bekannte Wilderer nicht anzeigte, mit ihrem Vermögen so lange zu haften, bis die Landesherrschaft mit 200 fl entschädigt ist. Bürgen: Ludwig Schienk aus Tischardt, Matheis Schmid aus Frickenhausen, Ulrichs Hans aus Neckartailfingen, Michel Schweicker und Hans Leicher, beide aus Heslach [Stadt Stuttgart?].