Enderlin Kerrller von Dettingen Schloßberg, wegen Verschwendung, Spiel und Trunk und Übertretung des Friedegebotes - er hatte mutwillig andere geschlagen und verletzt - zu Kirchheim u.T. gef., vom Anwalt des Herzogs, dem Untervogt Alexander Kopp, peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, bis auf Widerruf durch den Herzog alle Zechen und Gesellschaften zu meiden und keine Waffe außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, sich einem weiteren gerichtlichen Verfahren nicht zu entziehen, die Atzung zu bezahlen, sich künftig wohl zu verhalten und seine Frau und seine Kinder nicht durch unnütze Ausgaben zu schädigen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.