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Papst Benedikt XIV. erlässt eine Konstitution über die Klausur
von Frauenklöstern. Er erinnert an den Status der Nonnen als Bräute
Christi, die si...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1741-1750
1742 Januar 3 und Januar 4
Druck, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Romae apud sanctam Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die tertia Ianuarii millesimo segtingentesimo [!] quadragesimo secundo pontificatus nostri anno secundo ... Anno a nativitate Domini nostri Iesu Christi millesimo septingentesimo quadragesimo secundo indictione quinta die vero quarta Ianuarii pontificatus autem sanctissimi in Christo Patris et Domini nostri domini Benedicti divina providentia papae XIV anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Benedikt XIV. erlässt eine Konstitution über die Klausur von Frauenklöstern. Er erinnert an den Status der Nonnen als Bräute Christi, die sich Gott zur Gänze (tam carne quam mente) geweiht haben. Mittlerweile kommt es vor, dass Nonnen die Klausur verlassen und andere sie in der Klausur besuchen. Der Papst erneuert und bestätigt motu proprio alle päpstlichen Bestimmungen, die vor oder nach dem Konzil von Trient über die Klausur erlassen worden sind, insbesondere die Strafbestimmungen. Gleichzeitig hebt er alle entgegenstehenden, als Breven oder als Litterae ausgefertigte (sive in simili forma brevis sive sub plumbo expeditas literas) Privilegien, auf. Zuwiderhandelnde verfallen automatisch der Kirchenstrafe. Jedwede juristische Argumentation gegen die Bestimmung wird ausgeschlossen. Diese Bestimmungen können nur ausdrücklich, nicht jedoch durch Generalklauseln aufgehoben werden. Publikationsverfügung. Publikationsvermerk des Nikolaus Cappelli, magister cursorum, über den ordnungsgemäßen Aushang an den Toren der Lateransbasilika, bei St. Peter, der päpstlichen Kanzlei, den päpstlichen Gerichtshöfen im Palazzo Montecitorio und auf dem Campo dei Fiori durch den Kursor Antonius Pelliccia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Salutare in catholica ecclesia institutum. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (D. Cardinalis Passioneus)
Die Urkunde wurde dem Bestand StaM Best. 94, Nr. 1041, f. 81-82 entnommen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.