Friedrich Rosenmair zu Pentling bestätigt, dass Abt Konrad [Pebenhauser] von St. Emmeram ihm einen Hof, der zum klösterlichen Kustoreiamt gehört, sowie den Acker Kuhleite (kueleyten), die beide vorher Andreas Hillermair inne gehabt hat, und weiterhin einen Weingarten und mehrere Äcker, die zum klösterlichen Kammeramt gehören und vorher Hans Herzog gehörten, zu Erbrecht verliehen hat. S: Ulrich Pebenhauser, Hofmarksrichter zu Pentling