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Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Holzgerlingen bekennen, daß die regulierten Chorherrn zu Sindelfingen die auf 14 ß h. jährlich bemessene Steuer von dem ihnen gehörigen Zehntanteil in Holzgerlingen mit 14 lb. h. abgelöst haben.
Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Holzgerlingen bekennen, daß die regulierten Chorherrn zu Sindelfingen die auf 14 ß h. jährlich bemessene Steuer von dem ihnen gehörigen Zehntanteil in Holzgerlingen mit 14 lb. h. abgelöst haben.