Die Richter zu Gündelbach beurkunden, daß vor ihnen auf Ersuchen des ehrbaren Barthoiome Lutz, württ. Forstmeister am Stromberg (Stronberg) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d. Ä. v. Württemberg, der Schultheiß von Gündelbach, Jerg Burckhart, sowie Bertold Ruflin und Hans Trutber je mit Angabe ihres Alters Kundschaft gegeben haben: Forst- und Wildvergehen seien während der Amtszeiten der von ihnen gen. Forstknechte und