Der Bischof von Konstanz Hugo [von Hohenlandenberg] bestätigt auf Bitte des Ulmer Bürgers Hieronimus Gienger die von diesem mit Zustimmung seiner Brüder gestiftete ewige Messe und das Predigtamt in der Kapelle St. Leonhard außerhalb der Mauern Ulms [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] an dem dem heiligen Wendelin geweihten Altar bei dem Pfeiler gegenüber der Kanzel. Der Bischof genehmigt auch alle in der Stiftungsurkunde vom 4. August 1511 [A Urk. lfd. Nr. 3092] enthaltenen Bestimmung unter Ausschluss eines bereits in der Urkunde gestrichenen Artikels und vorbehaltlich der Rechte des Ulmer Münsters.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...