Martin Stächelin aus Dettingen an der Erms, zu Urach gef., weil er seine Verschreibung vom 10. Mai 1522 (Sa n. Mis. Dom.) gebrochen und seine Gewährsleute um ihr verbürgtes Geld gebracht hatte, deshalb vom Stadtgericht dazu verurteilt, mit Ruten ausgehauen zu werden, jedoch auf Fürbitten seiner Junker und Freunde dieser Strafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, mit Frau und Kind das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nicht mehr zu betreten.